Für Verleiher · DeutschlandREGELN GEPRÜFT AM 15. OKTOBER 2026

Deutschland: Was muss ein Mietgerät an Bord haben?

Die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung für Miet-SUP, -Kajak, -Jetski, -Motorboot und -Segelboot – jede Zeile mit dem Paragrafen der Vorschrift und einem Link dorthin. Dazu, was du Kunden beim Check-out sagst.

Die Regeln hinter dieser Seite

Amtliche Empfehlung KVR (SeeStrOV), SeeSchStrO, BinSchStrO 2012, BinSch-SportbootVermV, Bodensee-Schifffahrts-Ordnung; Leitfaden: BMV/BSH/WSV „Sicherheit auf dem Wasser“ (Dezember 2023)

Behörde: BMV / BSH / WSV

Das Bundesrecht schreibt privaten Sportbooten keine Sicherheitsausrüstung vor — nur Lichter, Signalkörper und Schallsignale. Listen gibt es für entgeltliche Fahrten auf Binnenschifffahrtsstraßen und für den Bodensee; alles Übrige hier ist Empfehlung des Bundesverkehrsministeriums. Andere Landesgewässer können eigene Regeln haben (nicht geprüft).

Deutschland hat keine gesetzliche Ausrüstungsliste für private Boote. Mit „Gesetz“ markierte Zeilen sind Pflicht (Lichter, Signalkörper und Schallsignale, entgeltliche Fahrten im Binnenbereich, Bodensee); mit „Empfehlung“ markierte stammen aus der Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ von BMV/BSH/WSV.

Amtlichen Text lesen ↗ · Regeln geprüft am 15. Oktober 2026

Vermieten · Deutschland

Was unsere Recherche zu Vermietung und gewerblicher Nutzung gefunden hat:

  • Vermieter auf Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes müssen Rettungswesten in verschiedenen Größen bereithalten und auf Verlangen unentgeltlich aushändigen und dafür sorgen, dass die im Bootszeugnis eingetragene Ausrüstung an Bord und gebrauchsfertig ist. BinSch-SportbootVermV § 8 Abs. 8 · Quelle · Regeln geprüft am 15. Oktober 2026

Allgemeiner Hinweis: Die Listen unten sind die Ausrüstungsvorschriften für Sportboote. Vermieten ist ein Gewerbe, und manche Länder haben eigene Regeln für Miet- oder gewerblich genutzte Boote oder verlangen eine Genehmigung. Kläre vor der Saison mit BMV / BSH / WSV oder dem örtlichen Hafenmeister, welche Regeln für deine Flotte gelten.

SUP-Board vermieten

Berechnet für Eine Person auf einem SUP-Board, ohne Motor, tagsüber.

Amtliche Empfehlung 1

  • Schwimmhilfe, 50 N (CE)pro Person
    Nur: Bodensee

    Gesetz (Bodensee): Auf Fahrzeugen ohne spritzwasser- oder wetterdicht verschließbaren Stauraum für Rettungswesten — insbesondere Kiteboards, Surfbretter, SUPs und ähnliche Geräte, Segeljollen, Mehrrumpfboote, Kanus und Kajaks — muss jede Person eine Schwimmhilfe nach EN ISO 12402-5 (50 N) mitführen oder tragen.

    BSO Art. 13.20 Abs. 5 · Quelle

Zusätzlich vorgeschrieben, wenn …

Zeilen, die dazukommen, wenn deine Vermietung von der oben beschriebenen abweicht.

Unterwegs nach Sonnenuntergang oder bei verminderter Sicht1
  • Positionslaternen
    Nur: Bodensee

    Gesetz (Bodensee), bei Nacht und unsichtigem Wetter: Motorboote Topplicht, Seitenlichter und Hecklicht oder eine zugelassene Kombination (ein weißes Rundumlicht genügt bis 4,4 kW oder bis 7 m und 13 km/h, wenn in der Zulassungsurkunde eingetragen); Segelfahrzeuge, die nur unter Segel fahren, Seitenlichter und Hecklicht, ein Dreifarben-Topplicht oder ein weißes Rundumlicht; Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb ein weißes Rundumlicht.

    BSO Art. 3.06, 13.19 Abs. 1 · Quelle

Das sagst du dem Kunden beim Check-out

ALLGEMEINER HINWEIS
  • Schwimmhilfe anpassen und sagen, ob hier eine Tragepflicht gilt (siehe „Führerschein, Rettungsweste und Charter“).
  • Die Leash zeigen: Spiral-Leash am Knöchel auf ruhigem Wasser, Hüft-Leash mit Schnellauslösung auf Flüssen und bei Strömung.
  • Auf einer Karte zeigen, wo sie fahren dürfen, wo die Badezonen sind und wo Bootsverkehr ist.
  • Ablandiger Wind: hinknien oder hinlegen, quer zum Wind zum nächsten Ufer paddeln – nicht zurück zur Station.
  • Rückgabezeit vereinbaren und wie ihr sie erreicht.
  • So rufen sie Hilfe: Handy in einer wasserdichten Hülle, die Seenotnummer unten, beim Board bleiben.

Keine gesetzliche Pflicht – ein Ausgangspunkt für deine eigene Einweisung. Deine Versicherung oder örtliche Regeln können mehr verlangen.

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Empfohlen – nicht vorgeschrieben

  • Hüft-Leash mit SchnellauslösungStrömendes Wasser verlangt eine Hüft-Leash mit Schnellauslösung – eine Knöchel-Leash in der Strömung ist eine Gefahr, kein Sicherheitsmittel.
  • Spiral-Leash am KnöchelFlachwasser. Dein Board ist dein größter Auftriebskörper; bleib mit ihm verbunden.
  • Schwimmfähige wasserdichte HandyhülleSchwimmfähig, am Körper, nicht aufs Board geschnallt.
  • Trockenanzug oder dicker NeoprenanzugKälteschock nach einem Sturz vom Board ist der klassische Unfall zu Saisonbeginn.
  • Pfeife an der WesteKostet nichts, trägt weit.
  • Persönliches Blitzlicht / WestenlichtAblandiger Wind treibt dich schneller raus, als du zurückpaddeln kannst; die Dämmerung kommt früher als gedacht.

Bewährte Praxis für dieses Mietgerät, aus dem Ausrüstungs-Check. Ausrüstungs-Check ↗

VesselSOS Fleet: SUP-Verleih Software →

Kajak / Kanu vermieten

Berechnet für Eine Person in einem Kajak oder Kanu, ohne Motor, tagsüber.

Amtliche Empfehlung 1

  • Schwimmhilfe, 50 N (CE)pro Person
    Nur: Bodensee

    Gesetz (Bodensee): Auf Fahrzeugen ohne spritzwasser- oder wetterdicht verschließbaren Stauraum für Rettungswesten — insbesondere Kiteboards, Surfbretter, SUPs und ähnliche Geräte, Segeljollen, Mehrrumpfboote, Kanus und Kajaks — muss jede Person eine Schwimmhilfe nach EN ISO 12402-5 (50 N) mitführen oder tragen.

    BSO Art. 13.20 Abs. 5 · Quelle

Zusätzlich vorgeschrieben, wenn …

Zeilen, die dazukommen, wenn deine Vermietung von der oben beschriebenen abweicht.

Unterwegs nach Sonnenuntergang oder bei verminderter Sicht3
  • Positionslaternen
    Nur: Binnen

    Gesetz: Ein einzeln fahrendes Kleinfahrzeug (unter 20 m) führt bei Nacht — mit Maschinenantrieb: Topplicht, Seitenlichter und Hecklicht (oder eine der zugelassenen Alternativen); unter Segel: Seitenlichter und Hecklicht (oder beide in einer Laterne am Topp) oder ein weißes Rundumlicht und bei Annäherung anderer Fahrzeuge ein zweites weißes Licht; weder mit Maschine noch unter Segel (Rudern, Paddeln): ein weißes Rundumlicht. Beim Stillliegen bei Nacht: ein weißes Rundumlicht auf der Fahrwasserseite. Die BinSchStrO gilt nicht auf Rhein, Mosel und der Elbe im Hamburger Hafen.

    BinSchStrO § 3.13 Nr. 1, 4, 5; § 3.20 Nr. 2 · Quelle
  • Positionslaternen
    Nur: Bodensee

    Gesetz (Bodensee), bei Nacht und unsichtigem Wetter: Motorboote Topplicht, Seitenlichter und Hecklicht oder eine zugelassene Kombination (ein weißes Rundumlicht genügt bis 4,4 kW oder bis 7 m und 13 km/h, wenn in der Zulassungsurkunde eingetragen); Segelfahrzeuge, die nur unter Segel fahren, Seitenlichter und Hecklicht, ein Dreifarben-Topplicht oder ein weißes Rundumlicht; Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb ein weißes Rundumlicht.

    BSO Art. 3.06, 13.19 Abs. 1 · Quelle
  • Positionslaternen
    Nur: Küste ≤ 12 sm

    Gesetz: Lichterführung von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und, soweit vorhanden, bei verminderter Sicht; vor Anker ein weißes Rundumlicht (unter 7 m nicht nötig abseits von Fahrwassern, Fahrrinnen und Reeden). Auf Booten unter deutscher Flagge müssen die Laternen BSH-zugelassen sein (gleichwertige EU-Zulassungen werden anerkannt). Motorboote unter 12 m dürfen stattdessen ein weißes Rundumlicht und Seitenlichter führen, unter 7 m und höchstens 7 kn ein weißes Rundumlicht und, wenn möglich, Seitenlichter. Segelfahrzeuge unter 7 m und Ruderboote, die Seitenlichter und Hecklicht nicht führen können, müssen eine weiße Lampe oder Laterne gebrauchsfertig halten und rechtzeitig zeigen; auf Seeschifffahrtsstraßen (bis 3 sm seewärts der Basislinie sowie betonnte Fahrwasser) brauchen Segelfahrzeuge unter 12 m und Ruderboote dann mindestens ein weißes Rundumlicht. Wassermotorräder, Kite- und Segelsurfbretter dürfen dort bei Nacht und verminderter Sicht nicht fahren.

    KVR Regel 20, 23, 25, 30; SeeStrOV § 8b; SeeSchStrO § 10 Abs. 2, § 31 Abs. 3 · Quelle

Das sagst du dem Kunden beim Check-out

ALLGEMEINER HINWEIS
  • Schwimmhilfe anpassen; prüfen, dass die Auslöseschlaufe der Spritzdecke außen liegt und sie sie ziehen können.
  • Kentern: beim Kajak bleiben, festhalten, es ans Ufer schwimmen oder auf Hilfe warten; den Paddelschwimmer zeigen, falls du einen mitgibst.
  • Das Gebiet zeigen, Wehre, Strömung oder Fahrrinnen, und wo sie anlanden dürfen.
  • Gruppen bleiben zusammen; die stärkste Person paddelt als Letzte.
  • Rückgabezeit vereinbaren und wie ihr sie erreicht.
  • So rufen sie Hilfe: Handy in einer wasserdichten Hülle, die Seenotnummer unten.

Keine gesetzliche Pflicht – ein Ausgangspunkt für deine eigene Einweisung. Deine Versicherung oder örtliche Regeln können mehr verlangen.

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Empfohlen – nicht vorgeschrieben

  • Paddelfloat + HandpumpeMit Handpumpe ist das die eigentliche Selbstrettungsausrüstung – üb es, bevor du es brauchst.
  • SpritzdeckeEin vollgelaufenes Cockpit beendet die Tour.
  • AuftriebskörperHält das Boot nach einer Kenterung bergbar.
  • UKW-Handfunkgerät, schwimmfähigSeekajak: wasserdichtes Handfunkgerät, am Körper.
  • Persönliches Blitzlicht / WestenlichtDu sitzt sehr tief. Gesehen zu werden ist das ganze Problem.
  • Trockenanzug oder dicker NeoprenanzugIrgendwann bist du im Wasser.

Bewährte Praxis für dieses Mietgerät, aus dem Ausrüstungs-Check. Ausrüstungs-Check ↗

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Jetski vermieten

Berechnet für Ein Jetski mit Fahrer und einem Mitfahrer, tagsüber. Jetskis gelten als schneller als 20 Knoten.

Amtliche Empfehlung 7

  • Rettungsweste, 100 N (CE)pro Person
    Nur: Binnen · Küste ≤ 12 sm

    Empfehlung: eine Rettungsweste für jede Person an Bord.

    BMV-Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ (12/2023), S. 6, 17–18 · Quelle
  • Rettungsweste, 100 N (CE)pro Person
    Nur: Bodensee

    Gesetz (Bodensee): eine Rettungsweste mit Kragen und mindestens 100 N Auftrieb (EN ISO 12402-4, -3 oder -2, passend zum Körpergewicht) für jede Person ab 40 kg auf Vergnügungsfahrzeugen mit Maschinenantrieb, Segelfahrzeugen und Fahrzeugen der Berufsfischer; Ruderboote nur außerhalb der 300-m-Uferzone. Auf Fahrzeugen ohne spritzwasser- oder wetterdicht verschließbaren Stauraum dafür (z. B. Segeljollen, Mehrrumpfboote) muss jede Person an Bord eine Schwimmhilfe 50 N mitführen oder tragen. Wassermotorräder sind auf dem Bodensee verboten.

    BSO Art. 13.20 Abs. 3, 5; Art. 6.15 Abs. 7 · Quelle
  • Schallsignal (Horn o. Ä.)
    Nur: Bodensee

    Gesetz (Bodensee): Alle Fahrzeuge außer Ruderbooten müssen ein geeignetes Schallgerät haben, das so angebracht oder verwendet wird, dass sich der Schall möglichst frei ausbreiten kann.

    BSO Art. 13.06 Abs. 1 · Quelle
  • Feuerlöscher, 2 kg
    Nur: Bodensee

    Gesetz (Bodensee), nur für Fahrzeuge mit Heiz- oder Kocheinrichtung, Innenborder über 4,4 kW oder Außenborder über 7,4 kW: Feuerlöschgerät. Die Größe ist nicht festgelegt.

    BSO Art. 13.19 Abs. 2 · Quelle
  • Anker + Ankerleine (≥ 3 Bootslängen, ≥ 15 m)
    Nur: Bodensee

    Gesetz (Bodensee): ein Ankergeschirr mit ausreichender Wirkung — außer auf Ruderbooten und auf Segelfahrzeugen ohne festen Ballast bis 4,4 kW.

    BSO Art. 13.19 Abs. 3 · Quelle
  • Lenzpumpe oder Ösfass
    Nur: Bodensee

    Gesetz (Bodensee): ausreichende Lenzeinrichtungen oder Lenzgeräte.

    BSO Art. 13.07 Abs. 1 · Quelle
  • Schallsignal (Horn o. Ä.)
    Nur: Küste ≤ 12 sm

    Gesetz: unter 12 m ein anderes Gerät zur Abgabe eines kräftigen Schallsignals.

    KVR Regel 33 b · Quelle

Zusätzlich vorgeschrieben, wenn …

Zeilen, die dazukommen, wenn deine Vermietung von der oben beschriebenen abweicht.

Unterwegs nach Sonnenuntergang oder bei verminderter Sicht3
  • Positionslaternen
    Nur: Binnen

    Gesetz: Ein einzeln fahrendes Kleinfahrzeug (unter 20 m) führt bei Nacht — mit Maschinenantrieb: Topplicht, Seitenlichter und Hecklicht (oder eine der zugelassenen Alternativen); unter Segel: Seitenlichter und Hecklicht (oder beide in einer Laterne am Topp) oder ein weißes Rundumlicht und bei Annäherung anderer Fahrzeuge ein zweites weißes Licht; weder mit Maschine noch unter Segel (Rudern, Paddeln): ein weißes Rundumlicht. Beim Stillliegen bei Nacht: ein weißes Rundumlicht auf der Fahrwasserseite. Die BinSchStrO gilt nicht auf Rhein, Mosel und der Elbe im Hamburger Hafen.

    BinSchStrO § 3.13 Nr. 1, 4, 5; § 3.20 Nr. 2 · Quelle
  • Positionslaternen
    Nur: Bodensee

    Gesetz (Bodensee), bei Nacht und unsichtigem Wetter: Motorboote Topplicht, Seitenlichter und Hecklicht oder eine zugelassene Kombination (ein weißes Rundumlicht genügt bis 4,4 kW oder bis 7 m und 13 km/h, wenn in der Zulassungsurkunde eingetragen); Segelfahrzeuge, die nur unter Segel fahren, Seitenlichter und Hecklicht, ein Dreifarben-Topplicht oder ein weißes Rundumlicht; Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb ein weißes Rundumlicht.

    BSO Art. 3.06, 13.19 Abs. 1 · Quelle
  • Positionslaternen
    Nur: Küste ≤ 12 sm

    Gesetz: Lichterführung von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und, soweit vorhanden, bei verminderter Sicht; vor Anker ein weißes Rundumlicht (unter 7 m nicht nötig abseits von Fahrwassern, Fahrrinnen und Reeden). Auf Booten unter deutscher Flagge müssen die Laternen BSH-zugelassen sein (gleichwertige EU-Zulassungen werden anerkannt). Motorboote unter 12 m dürfen stattdessen ein weißes Rundumlicht und Seitenlichter führen, unter 7 m und höchstens 7 kn ein weißes Rundumlicht und, wenn möglich, Seitenlichter. Segelfahrzeuge unter 7 m und Ruderboote, die Seitenlichter und Hecklicht nicht führen können, müssen eine weiße Lampe oder Laterne gebrauchsfertig halten und rechtzeitig zeigen; auf Seeschifffahrtsstraßen (bis 3 sm seewärts der Basislinie sowie betonnte Fahrwasser) brauchen Segelfahrzeuge unter 12 m und Ruderboote dann mindestens ein weißes Rundumlicht. Wassermotorräder, Kite- und Segelsurfbretter dürfen dort bei Nacht und verminderter Sicht nicht fahren.

    KVR Regel 20, 23, 25, 30; SeeStrOV § 8b; SeeSchStrO § 10 Abs. 2, § 31 Abs. 3 · Quelle
Ein Kind an Bord1
  • Kinder-Rettungsweste, nach Gewicht
    Nur: Bodensee

    Gesetz (Bodensee): für jede Person unter 40 kg eine geeignete Rettungsweste mit Kragen und entsprechendem Auftrieb.

    BSO Art. 13.20 Abs. 4 · Quelle
Entgeltliche oder gewerbliche Nutzung (in manchen Ländern zählt Vermietung dazu – siehe oben)8

Nicht abgedeckt: Küste ≤ 12 sm Gewerbliche Nutzung auf See (z. B. Charter mit Skipper) fällt unter eigene Schiffssicherheitsvorschriften, die der Kit Finder nicht abdeckt. Lichter, Schallsignale und die Empfehlungen unten gelten trotzdem.

  • Rettungsweste, 100 N (CE)pro Person
    Nur: Binnen

    Gesetz, nur bei entgeltlichen Fahrten (Gelegenheitsverkehr: bis 12 Fahrgäste, auf Wasserstraßen der Zonen 3 und 4 außer Rhein und Oder): eine Rettungsweste nach Artikel 13.08 Nr. 2 ES-TRIN für jeden Fahrgast und jedes Besatzungsmitglied; für Fahrgäste auch Feststoff- oder halbautomatische Westen. Ab 40 km/h müssen alle an Bord sie anlegen.

    BinSch-SportbootVermV § 8a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 · Quelle
  • Rettungsring oder Rettungsschlinge + 15–25 m Wurfleine× 2
    Nur: Binnen

    Gesetz, nur bei entgeltlichen Fahrten: mindestens zwei Rettungsringe nach Artikel 19.09 Nr. 1 ES-TRIN, verwendungsbereit an Deck und nicht in der Halterung befestigt.

    BinSch-SportbootVermV § 8a Abs. 2 Nr. 2 · Quelle
  • Fest eingebautes UKW mit DSC
    Nur: Binnen

    Gesetz, nur bei entgeltlichen Fahrten: eine für die befahrene Wasserstraße zum Binnenschifffahrtsfunk zugelassene Sprechfunkanlage (Binnenfunk, nicht Seefunk-DSC).

    BinSch-SportbootVermV § 8a Abs. 2 Nr. 1 · Quelle
  • Schallsignal (Horn o. Ä.)
    Nur: Binnen

    Gesetz, nur bei entgeltlichen Fahrten: die Geräte und Vorrichtungen, die zum Geben der vorgeschriebenen Sicht- und Schallzeichen und zur Bezeichnung des Boots entsprechend seiner Länge nötig sind.

    BinSch-SportbootVermV § 8a Abs. 2 Nr. 4 · Quelle
  • Erste-Hilfe-Set fürs Revier
    Nur: Binnen

    Gesetz, nur bei entgeltlichen Fahrten: ein Verbandkasten nach DIN 13157 oder DIN 13169 (Ausgabe November 2009), im Bedarfsfall leicht und sicher erreichbar untergebracht.

    BinSch-SportbootVermV § 8a Abs. 2 Nr. 6 · Quelle
  • Bootshaken
    Nur: Binnen

    Gesetz, nur bei entgeltlichen Fahrten: ein Bootshaken.

    BinSch-SportbootVermV § 8a Abs. 2 Nr. 7 · Quelle
  • Fernglas
    Nur: Binnen

    Gesetz, nur bei entgeltlichen Fahrten: ein Doppelglas 7 × 50 oder mit größerem Objektiv.

    BinSch-SportbootVermV § 8a Abs. 2 Nr. 8 · Quelle
  • Festmacherleinen
    Nur: Binnen

    Gesetz, nur bei entgeltlichen Fahrten: Festmacheleinen, Schleppleinen, Wurfleinen und Fender.

    BinSch-SportbootVermV § 8a Abs. 2 Nr. 5 · Quelle

Das sagst du dem Kunden beim Check-out

ALLGEMEINER HINWEIS
  • Quickstop-Leine ans Handgelenk oder an die Weste – jedes Mal, wenn der Motor läuft.
  • Rettungswesten an Fahrer und Mitfahrer, geschlossen – die Tragepflicht unten prüfen.
  • Das Gebiet zeigen, Sperrzonen, Badende und die Geschwindigkeitsgrenzen in Ufernähe und in Häfen (örtliche Regeln).
  • Führerschein und Alter: Vor der Schlüsselübergabe prüfen, ob der Mieter hier fahren darf (siehe unten).
  • Kentern: wie man ihn aufrichtet (Aufkleber am Rumpf) und von hinten wieder aufsteigt.
  • Kraftstoff, Rückgabezeit und wie man Hilfe ruft.

Keine gesetzliche Pflicht – ein Ausgangspunkt für deine eigene Einweisung. Deine Versicherung oder örtliche Regeln können mehr verlangen.

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Empfohlen – nicht vorgeschrieben

  • Prallschutz- / AuftriebswestePrallschutz und Auftrieb – du schlägst hart aufs Wasser.
  • Quickstop-Leine / kabelloser NotstoppHandgelenk-Leine, jedes einzelne Mal.
  • Schwimmfähige wasserdichte HandyhülleAm Körper, nicht im Staufach.
  • Pfeife an der WesteMotor aus, Stimme weg – eine Pfeife trägt.
  • Trockenanzug oder dicker NeoprenanzugIns Wasser fällst du sicher – fragt sich nur, wann.

Bewährte Praxis für dieses Mietgerät, aus dem Ausrüstungs-Check. Ausrüstungs-Check ↗

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Motorboot vermieten

Berechnet für Ein offenes Motorboot, 5 m, Außenborder bis 25 kW (34 PS), mit CE-Kennzeichnung, bis zu vier Erwachsene, tagsüber, kein Kocher an Bord.

Amtliche Empfehlung 24

  • Rettungsweste, 100 N (CE)pro Person
    Nur: Binnen · Küste ≤ 12 sm

    Empfehlung: eine Rettungsweste für jede Person an Bord.

    BMV-Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ (12/2023), S. 6, 17–18 · Quelle
  • Rote Handfackeln× 2
    Nur: Binnen · Küste ≤ 12 sm

    Empfehlung: Seenot-Signalmittel, pyrotechnisch oder elektrisch.

    BMV-Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ (12/2023), S. 6, 17–18 · Quelle
  • Feuerlöscher, 2 kg
    Nur: Binnen · Küste ≤ 12 sm

    Empfehlung: geeignete Mittel, um einen Brand an Bord zu bekämpfen; die weiteren Empfehlungen der Broschüre nennen zwei tragbare Feuerlöscher der Brandklassen ABC.

    BMV-Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ (12/2023), S. 6, 18 · Quelle
  • Lenzpumpe oder Ösfass
    Nur: Binnen · Küste ≤ 12 sm

    Empfehlung: eine Lenzvorrichtung (Pumpe, Eimer, Ösfass).

    BMV-Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ (12/2023), S. 6, 18 · Quelle
  • Erste-Hilfe-Set fürs Revier
    Nur: Binnen · Küste ≤ 12 sm

    Empfehlung: eine Erste-Hilfe-Ausrüstung.

    BMV-Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ (12/2023), S. 6, 18 · Quelle
  • Rettungsweste, 100 N (CE)pro Person
    Nur: Bodensee

    Gesetz (Bodensee): eine Rettungsweste mit Kragen und mindestens 100 N Auftrieb (EN ISO 12402-4, -3 oder -2, passend zum Körpergewicht) für jede Person ab 40 kg auf Vergnügungsfahrzeugen mit Maschinenantrieb, Segelfahrzeugen und Fahrzeugen der Berufsfischer; Ruderboote nur außerhalb der 300-m-Uferzone. Auf Fahrzeugen ohne spritzwasser- oder wetterdicht verschließbaren Stauraum dafür (z. B. Segeljollen, Mehrrumpfboote) muss jede Person an Bord eine Schwimmhilfe 50 N mitführen oder tragen. Wassermotorräder sind auf dem Bodensee verboten.

    BSO Art. 13.20 Abs. 3, 5; Art. 6.15 Abs. 7 · Quelle
  • Schallsignal (Horn o. Ä.)
    Nur: Bodensee

    Gesetz (Bodensee): Alle Fahrzeuge außer Ruderbooten müssen ein geeignetes Schallgerät haben, das so angebracht oder verwendet wird, dass sich der Schall möglichst frei ausbreiten kann.

    BSO Art. 13.06 Abs. 1 · Quelle
  • Feuerlöscher, 2 kg
    Nur: Bodensee

    Gesetz (Bodensee), nur für Fahrzeuge mit Heiz- oder Kocheinrichtung, Innenborder über 4,4 kW oder Außenborder über 7,4 kW: Feuerlöschgerät. Die Größe ist nicht festgelegt.

    BSO Art. 13.19 Abs. 2 · Quelle
  • Anker + Ankerleine (≥ 3 Bootslängen, ≥ 15 m)
    Nur: Bodensee

    Gesetz (Bodensee): ein Ankergeschirr mit ausreichender Wirkung — außer auf Ruderbooten und auf Segelfahrzeugen ohne festen Ballast bis 4,4 kW.

    BSO Art. 13.19 Abs. 3 · Quelle
  • Lenzpumpe oder Ösfass
    Nur: Bodensee

    Gesetz (Bodensee): ausreichende Lenzeinrichtungen oder Lenzgeräte.

    BSO Art. 13.07 Abs. 1 · Quelle
  • Riemen oder Paddel
    Nur: Bodensee

    Gesetz (Bodensee): ein Paddel oder Ruder, wenn sich das Boot damit behelfsmäßig fortbewegen lässt.

    BSO Art. 13.19 Abs. 6 · Quelle
  • Schallsignal (Horn o. Ä.)
    Nur: Küste ≤ 12 sm

    Gesetz: unter 12 m ein anderes Gerät zur Abgabe eines kräftigen Schallsignals.

    KVR Regel 33 b · Quelle
  • Sicherheitsgurt mit Sorgleinepro Person
    Nur: Küste ≤ 12 sm

    Empfehlung: Sicherheitsgurte (Lifebelts) mit Karabinerhaken zum Einpicken.

    BMV-Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ (12/2023), S. 17–18 · Quelle
  • Rettungsring oder Rettungsschlinge + 15–25 m Wurfleine
    Nur: Küste ≤ 12 sm

    Empfehlung: ein Rettungsring mit schwimmfähiger Wurfleine und Leuchte.

    BMV-Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ (12/2023), S. 17–18 · Quelle
  • Selbstzündendes Licht am Rettungsring
    Nur: Küste ≤ 12 sm

    Empfehlung: die Leuchte am Rettungsring.

    BMV-Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ (12/2023), S. 17–18 · Quelle
  • Kompass
    Nur: Küste ≤ 12 sm

    Empfehlung: ein Steuerkompass.

    BMV-Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ (12/2023), S. 17–18 · Quelle
  • Handpeilkompass
    Nur: Küste ≤ 12 sm

    Empfehlung: ein Peilkompass oder eine andere Peileinrichtung.

    BMV-Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ (12/2023), S. 17–18 · Quelle
  • Echolot oder Handlot
    Nur: Küste ≤ 12 sm

    Empfehlung: ein Echolot.

    BMV-Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ (12/2023), S. 17–18 · Quelle
  • Seekarte + Mittel zur Positionsbestimmung
    Nur: Küste ≤ 12 sm

    Empfehlung: aktuelle Papier-Seekarten und/oder ein elektronisches Seekartensystem sowie Unterlagen für das Fahrtgebiet.

    BMV-Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ (12/2023), S. 17–18 · Quelle
  • Kartenbesteck
    Nur: Küste ≤ 12 sm

    Empfehlung: Bleistift, Zirkel und Kursdreiecke (bei Papier-Seekarten).

    BMV-Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ (12/2023), S. 17–18 · Quelle
  • Radarreflektor
    Nur: Küste ≤ 12 sm

    Empfehlung: ein Radarreflektor.

    BMV-Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ (12/2023), S. 17–18 · Quelle
  • Fest eingebautes UKW mit DSC
    Nur: Küste ≤ 12 sm

    Empfehlung: eine Seefunkanlage zur Teilnahme am GMDSS (UKW).

    BMV-Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ (12/2023), S. 17–18 · Quelle
  • Kollisionsverhütungsregeln (KVR/COLREG), Kurzfassung
    Nur: Küste ≤ 12 sm

    Empfehlung: die einschlägigen Verkehrsvorschriften für das Fahrtgebiet an Bord.

    BMV-Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ (12/2023), S. 17–18 · Quelle
  • Logbuch
    Nur: Küste ≤ 12 sm

    Empfehlung: ein Schiffstagebuch.

    BMV-Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ (12/2023), S. 17–18 · Quelle

Zusätzlich vorgeschrieben, wenn …

Zeilen, die dazukommen, wenn deine Vermietung von der oben beschriebenen abweicht.

Unterwegs nach Sonnenuntergang oder bei verminderter Sicht3
  • Positionslaternen
    Nur: Binnen

    Gesetz: Ein einzeln fahrendes Kleinfahrzeug (unter 20 m) führt bei Nacht — mit Maschinenantrieb: Topplicht, Seitenlichter und Hecklicht (oder eine der zugelassenen Alternativen); unter Segel: Seitenlichter und Hecklicht (oder beide in einer Laterne am Topp) oder ein weißes Rundumlicht und bei Annäherung anderer Fahrzeuge ein zweites weißes Licht; weder mit Maschine noch unter Segel (Rudern, Paddeln): ein weißes Rundumlicht. Beim Stillliegen bei Nacht: ein weißes Rundumlicht auf der Fahrwasserseite. Die BinSchStrO gilt nicht auf Rhein, Mosel und der Elbe im Hamburger Hafen.

    BinSchStrO § 3.13 Nr. 1, 4, 5; § 3.20 Nr. 2 · Quelle
  • Positionslaternen
    Nur: Bodensee

    Gesetz (Bodensee), bei Nacht und unsichtigem Wetter: Motorboote Topplicht, Seitenlichter und Hecklicht oder eine zugelassene Kombination (ein weißes Rundumlicht genügt bis 4,4 kW oder bis 7 m und 13 km/h, wenn in der Zulassungsurkunde eingetragen); Segelfahrzeuge, die nur unter Segel fahren, Seitenlichter und Hecklicht, ein Dreifarben-Topplicht oder ein weißes Rundumlicht; Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb ein weißes Rundumlicht.

    BSO Art. 3.06, 13.19 Abs. 1 · Quelle
  • Positionslaternen
    Nur: Küste ≤ 12 sm

    Gesetz: Lichterführung von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und, soweit vorhanden, bei verminderter Sicht; vor Anker ein weißes Rundumlicht (unter 7 m nicht nötig abseits von Fahrwassern, Fahrrinnen und Reeden). Auf Booten unter deutscher Flagge müssen die Laternen BSH-zugelassen sein (gleichwertige EU-Zulassungen werden anerkannt). Motorboote unter 12 m dürfen stattdessen ein weißes Rundumlicht und Seitenlichter führen, unter 7 m und höchstens 7 kn ein weißes Rundumlicht und, wenn möglich, Seitenlichter. Segelfahrzeuge unter 7 m und Ruderboote, die Seitenlichter und Hecklicht nicht führen können, müssen eine weiße Lampe oder Laterne gebrauchsfertig halten und rechtzeitig zeigen; auf Seeschifffahrtsstraßen (bis 3 sm seewärts der Basislinie sowie betonnte Fahrwasser) brauchen Segelfahrzeuge unter 12 m und Ruderboote dann mindestens ein weißes Rundumlicht. Wassermotorräder, Kite- und Segelsurfbretter dürfen dort bei Nacht und verminderter Sicht nicht fahren.

    KVR Regel 20, 23, 25, 30; SeeStrOV § 8b; SeeSchStrO § 10 Abs. 2, § 31 Abs. 3 · Quelle
Ein Kind an Bord1
  • Kinder-Rettungsweste, nach Gewicht
    Nur: Bodensee

    Gesetz (Bodensee): für jede Person unter 40 kg eine geeignete Rettungsweste mit Kragen und entsprechendem Auftrieb.

    BSO Art. 13.20 Abs. 4 · Quelle
Außenborder über 25 kW (34 PS)1
  • Rettungsring oder Rettungsschlinge + 15–25 m Wurfleine
    Nur: Bodensee

    Gesetz (Bodensee), nur für Vergnügungsfahrzeuge über 30 kW und Segelfahrzeuge mit festem Ballast: ein Rettungswurfgerät mit mindestens 100 N Auftrieb und eine schwimmfähige Wurfleine von mindestens 10 m.

    BSO Art. 13.20 Abs. 6 · Quelle
Einbaumotor oder Z-Antrieb1
  • Rettungsring oder Rettungsschlinge + 15–25 m Wurfleine
    Nur: Bodensee

    Gesetz (Bodensee), nur für Vergnügungsfahrzeuge über 30 kW und Segelfahrzeuge mit festem Ballast: ein Rettungswurfgerät mit mindestens 100 N Auftrieb und eine schwimmfähige Wurfleine von mindestens 10 m.

    BSO Art. 13.20 Abs. 6 · Quelle
Entgeltliche oder gewerbliche Nutzung (in manchen Ländern zählt Vermietung dazu – siehe oben)8

Nicht abgedeckt: Küste ≤ 12 sm Gewerbliche Nutzung auf See (z. B. Charter mit Skipper) fällt unter eigene Schiffssicherheitsvorschriften, die der Kit Finder nicht abdeckt. Lichter, Schallsignale und die Empfehlungen unten gelten trotzdem.

  • Rettungsweste, 100 N (CE)pro Person
    Nur: Binnen

    Gesetz, nur bei entgeltlichen Fahrten (Gelegenheitsverkehr: bis 12 Fahrgäste, auf Wasserstraßen der Zonen 3 und 4 außer Rhein und Oder): eine Rettungsweste nach Artikel 13.08 Nr. 2 ES-TRIN für jeden Fahrgast und jedes Besatzungsmitglied; für Fahrgäste auch Feststoff- oder halbautomatische Westen. Ab 40 km/h müssen alle an Bord sie anlegen.

    BinSch-SportbootVermV § 8a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 · Quelle
  • Rettungsring oder Rettungsschlinge + 15–25 m Wurfleine× 2
    Nur: Binnen

    Gesetz, nur bei entgeltlichen Fahrten: mindestens zwei Rettungsringe nach Artikel 19.09 Nr. 1 ES-TRIN, verwendungsbereit an Deck und nicht in der Halterung befestigt.

    BinSch-SportbootVermV § 8a Abs. 2 Nr. 2 · Quelle
  • Fest eingebautes UKW mit DSC
    Nur: Binnen

    Gesetz, nur bei entgeltlichen Fahrten: eine für die befahrene Wasserstraße zum Binnenschifffahrtsfunk zugelassene Sprechfunkanlage (Binnenfunk, nicht Seefunk-DSC).

    BinSch-SportbootVermV § 8a Abs. 2 Nr. 1 · Quelle
  • Schallsignal (Horn o. Ä.)
    Nur: Binnen

    Gesetz, nur bei entgeltlichen Fahrten: die Geräte und Vorrichtungen, die zum Geben der vorgeschriebenen Sicht- und Schallzeichen und zur Bezeichnung des Boots entsprechend seiner Länge nötig sind.

    BinSch-SportbootVermV § 8a Abs. 2 Nr. 4 · Quelle
  • Erste-Hilfe-Set fürs Revier
    Nur: Binnen

    Gesetz, nur bei entgeltlichen Fahrten: ein Verbandkasten nach DIN 13157 oder DIN 13169 (Ausgabe November 2009), im Bedarfsfall leicht und sicher erreichbar untergebracht.

    BinSch-SportbootVermV § 8a Abs. 2 Nr. 6 · Quelle
  • Bootshaken
    Nur: Binnen

    Gesetz, nur bei entgeltlichen Fahrten: ein Bootshaken.

    BinSch-SportbootVermV § 8a Abs. 2 Nr. 7 · Quelle
  • Fernglas
    Nur: Binnen

    Gesetz, nur bei entgeltlichen Fahrten: ein Doppelglas 7 × 50 oder mit größerem Objektiv.

    BinSch-SportbootVermV § 8a Abs. 2 Nr. 8 · Quelle
  • Festmacherleinen
    Nur: Binnen

    Gesetz, nur bei entgeltlichen Fahrten: Festmacheleinen, Schleppleinen, Wurfleinen und Fender.

    BinSch-SportbootVermV § 8a Abs. 2 Nr. 5 · Quelle

Das sagst du dem Kunden beim Check-out

ALLGEMEINER HINWEIS
  • Quickstop-Leine an den Fahrer – jedes Mal, wenn der Motor läuft.
  • Wo die Rettungswesten liegen und wie man sie anlegt – Kindergrößen nach Gewicht.
  • Motor starten und stoppen, Kraftstoff, Anker, und wie man anlegt.
  • Auf einer Karte das Gebiet, Untiefen, Fahrrinnen und Sperrzonen zeigen; Vorsicht mit dem Propeller bei Badenden.
  • Wettergrenzen und Rückgabezeit; Lichter, falls sie nach Sonnenuntergang unterwegs sein könnten.
  • So rufen sie Hilfe: UKW-Kanal 16, falls an Bord, die Seenotnummer unten.

Keine gesetzliche Pflicht – ein Ausgangspunkt für deine eigene Einweisung. Deine Versicherung oder örtliche Regeln können mehr verlangen.

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Empfohlen – nicht vorgeschrieben

  • Quickstop-Leine / kabelloser NotstoppEin Gleitboot, das seinen Fahrer verliert, kreist zurück über ihn. Das wertvollste Einzelteil auf einem Motorboot.
  • Automatik-Rettungsweste, 150 NAutomatisch aufblasend – sie funktioniert, ob du beim Aufprall bei Bewusstsein warst oder nicht.
  • Badeleiter, vom Wasser aus erreichbarAllein aus dem Wasser über ein hohes Freibord zurück an Bord – plane das, bevor du es brauchst.
  • PLB, 406 MHz, registriertFür den Fall, dass du außer UKW-Reichweite bist oder das Gerät abgesoffen ist.
  • CO-MelderBenzinmotoren und eine geschlossene Kajüte.
  • Elektronisches Notsignallicht (SOS)Elektronisches SOS-Licht – kein Ablaufdatum und jede Nacht einsatzbereit.

Bewährte Praxis für dieses Mietgerät, aus dem Ausrüstungs-Check. Ausrüstungs-Check ↗

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Segelboot vermieten

Berechnet für Eine Segelyacht, 9 m, mit Kajüte, Einbaumotor und Gaskocher, mit CE-Kennzeichnung, bis zu sechs Erwachsene, tagsüber.

Amtliche Empfehlung 27

  • Signalkörper (Ball, Kegel)
    Nur: Binnen

    Gesetz: Ein Kleinfahrzeug, das unter Segel gleichzeitig mit Maschinenantrieb fährt, führt bei Tag einen schwarzen Kegel mit der Spitze nach unten, so hoch wie möglich an der am besten sichtbaren Stelle.

    BinSchStrO § 3.13 Nr. 6 · Quelle
  • Rettungsweste, 100 N (CE)pro Person
    Nur: Binnen · Küste ≤ 12 sm

    Empfehlung: eine Rettungsweste für jede Person an Bord.

    BMV-Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ (12/2023), S. 6, 17–18 · Quelle
  • Rote Handfackeln× 2
    Nur: Binnen · Küste ≤ 12 sm

    Empfehlung: Seenot-Signalmittel, pyrotechnisch oder elektrisch.

    BMV-Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ (12/2023), S. 6, 17–18 · Quelle
  • Feuerlöscher, 2 kg
    Nur: Binnen · Küste ≤ 12 sm

    Empfehlung: geeignete Mittel, um einen Brand an Bord zu bekämpfen; die weiteren Empfehlungen der Broschüre nennen zwei tragbare Feuerlöscher der Brandklassen ABC.

    BMV-Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ (12/2023), S. 6, 18 · Quelle
  • Lenzpumpe oder Ösfass
    Nur: Binnen · Küste ≤ 12 sm

    Empfehlung: eine Lenzvorrichtung (Pumpe, Eimer, Ösfass).

    BMV-Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ (12/2023), S. 6, 18 · Quelle
  • Erste-Hilfe-Set fürs Revier
    Nur: Binnen · Küste ≤ 12 sm

    Empfehlung: eine Erste-Hilfe-Ausrüstung.

    BMV-Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ (12/2023), S. 6, 18 · Quelle
  • Rettungsweste, 100 N (CE)pro Person
    Nur: Bodensee

    Gesetz (Bodensee): eine Rettungsweste mit Kragen und mindestens 100 N Auftrieb (EN ISO 12402-4, -3 oder -2, passend zum Körpergewicht) für jede Person ab 40 kg auf Vergnügungsfahrzeugen mit Maschinenantrieb, Segelfahrzeugen und Fahrzeugen der Berufsfischer; Ruderboote nur außerhalb der 300-m-Uferzone. Auf Fahrzeugen ohne spritzwasser- oder wetterdicht verschließbaren Stauraum dafür (z. B. Segeljollen, Mehrrumpfboote) muss jede Person an Bord eine Schwimmhilfe 50 N mitführen oder tragen. Wassermotorräder sind auf dem Bodensee verboten.

    BSO Art. 13.20 Abs. 3, 5; Art. 6.15 Abs. 7 · Quelle
  • Rettungsring oder Rettungsschlinge + 15–25 m Wurfleine
    Nur: Bodensee

    Gesetz (Bodensee), nur für Vergnügungsfahrzeuge über 30 kW und Segelfahrzeuge mit festem Ballast: ein Rettungswurfgerät mit mindestens 100 N Auftrieb und eine schwimmfähige Wurfleine von mindestens 10 m.

    BSO Art. 13.20 Abs. 6 · Quelle
  • Schallsignal (Horn o. Ä.)
    Nur: Bodensee

    Gesetz (Bodensee): Alle Fahrzeuge außer Ruderbooten müssen ein geeignetes Schallgerät haben, das so angebracht oder verwendet wird, dass sich der Schall möglichst frei ausbreiten kann.

    BSO Art. 13.06 Abs. 1 · Quelle
  • Feuerlöscher, 2 kg
    Nur: Bodensee

    Gesetz (Bodensee), nur für Fahrzeuge mit Heiz- oder Kocheinrichtung, Innenborder über 4,4 kW oder Außenborder über 7,4 kW: Feuerlöschgerät. Die Größe ist nicht festgelegt.

    BSO Art. 13.19 Abs. 2 · Quelle
  • Anker + Ankerleine (≥ 3 Bootslängen, ≥ 15 m)
    Nur: Bodensee

    Gesetz (Bodensee): ein Ankergeschirr mit ausreichender Wirkung — außer auf Ruderbooten und auf Segelfahrzeugen ohne festen Ballast bis 4,4 kW.

    BSO Art. 13.19 Abs. 3 · Quelle
  • Lenzpumpe oder Ösfass
    Nur: Bodensee

    Gesetz (Bodensee): ausreichende Lenzeinrichtungen oder Lenzgeräte.

    BSO Art. 13.07 Abs. 1 · Quelle
  • Riemen oder Paddel
    Nur: Bodensee

    Gesetz (Bodensee): ein Paddel oder Ruder, wenn sich das Boot damit behelfsmäßig fortbewegen lässt.

    BSO Art. 13.19 Abs. 6 · Quelle
  • Signalkörper (Ball, Kegel)
    Nur: Küste ≤ 12 sm

    Gesetz: vor Anker am Tag ein schwarzer Ball im Vorschiff (unter 7 m nur in oder nahe einem Fahrwasser, einer Fahrrinne oder Reede oder dort, wo andere Fahrzeuge üblicherweise fahren); ein Segelfahrzeug, das gleichzeitig mit Maschinenkraft fährt, zusätzlich im Vorschiff einen Kegel mit der Spitze nach unten.

    KVR Regel 25 e, 30 a, e · Quelle
  • Schallsignal (Horn o. Ä.)
    Nur: Küste ≤ 12 sm

    Gesetz: unter 12 m ein anderes Gerät zur Abgabe eines kräftigen Schallsignals.

    KVR Regel 33 b · Quelle
  • Sicherheitsgurt mit Sorgleinepro Person
    Nur: Küste ≤ 12 sm

    Empfehlung: Sicherheitsgurte (Lifebelts) mit Karabinerhaken zum Einpicken.

    BMV-Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ (12/2023), S. 17–18 · Quelle
  • Rettungsring oder Rettungsschlinge + 15–25 m Wurfleine
    Nur: Küste ≤ 12 sm

    Empfehlung: ein Rettungsring mit schwimmfähiger Wurfleine und Leuchte.

    BMV-Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ (12/2023), S. 17–18 · Quelle
  • Selbstzündendes Licht am Rettungsring
    Nur: Küste ≤ 12 sm

    Empfehlung: die Leuchte am Rettungsring.

    BMV-Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ (12/2023), S. 17–18 · Quelle
  • Kompass
    Nur: Küste ≤ 12 sm

    Empfehlung: ein Steuerkompass.

    BMV-Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ (12/2023), S. 17–18 · Quelle
  • Handpeilkompass
    Nur: Küste ≤ 12 sm

    Empfehlung: ein Peilkompass oder eine andere Peileinrichtung.

    BMV-Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ (12/2023), S. 17–18 · Quelle
  • Echolot oder Handlot
    Nur: Küste ≤ 12 sm

    Empfehlung: ein Echolot.

    BMV-Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ (12/2023), S. 17–18 · Quelle
  • Seekarte + Mittel zur Positionsbestimmung
    Nur: Küste ≤ 12 sm

    Empfehlung: aktuelle Papier-Seekarten und/oder ein elektronisches Seekartensystem sowie Unterlagen für das Fahrtgebiet.

    BMV-Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ (12/2023), S. 17–18 · Quelle
  • Kartenbesteck
    Nur: Küste ≤ 12 sm

    Empfehlung: Bleistift, Zirkel und Kursdreiecke (bei Papier-Seekarten).

    BMV-Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ (12/2023), S. 17–18 · Quelle
  • Radarreflektor
    Nur: Küste ≤ 12 sm

    Empfehlung: ein Radarreflektor.

    BMV-Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ (12/2023), S. 17–18 · Quelle
  • Fest eingebautes UKW mit DSC
    Nur: Küste ≤ 12 sm

    Empfehlung: eine Seefunkanlage zur Teilnahme am GMDSS (UKW).

    BMV-Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ (12/2023), S. 17–18 · Quelle
  • Kollisionsverhütungsregeln (KVR/COLREG), Kurzfassung
    Nur: Küste ≤ 12 sm

    Empfehlung: die einschlägigen Verkehrsvorschriften für das Fahrtgebiet an Bord.

    BMV-Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ (12/2023), S. 17–18 · Quelle
  • Logbuch
    Nur: Küste ≤ 12 sm

    Empfehlung: ein Schiffstagebuch.

    BMV-Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ (12/2023), S. 17–18 · Quelle

Zusätzlich vorgeschrieben, wenn …

Zeilen, die dazukommen, wenn deine Vermietung von der oben beschriebenen abweicht.

Unterwegs nach Sonnenuntergang oder bei verminderter Sicht3
  • Positionslaternen
    Nur: Binnen

    Gesetz: Ein einzeln fahrendes Kleinfahrzeug (unter 20 m) führt bei Nacht — mit Maschinenantrieb: Topplicht, Seitenlichter und Hecklicht (oder eine der zugelassenen Alternativen); unter Segel: Seitenlichter und Hecklicht (oder beide in einer Laterne am Topp) oder ein weißes Rundumlicht und bei Annäherung anderer Fahrzeuge ein zweites weißes Licht; weder mit Maschine noch unter Segel (Rudern, Paddeln): ein weißes Rundumlicht. Beim Stillliegen bei Nacht: ein weißes Rundumlicht auf der Fahrwasserseite. Die BinSchStrO gilt nicht auf Rhein, Mosel und der Elbe im Hamburger Hafen.

    BinSchStrO § 3.13 Nr. 1, 4, 5; § 3.20 Nr. 2 · Quelle
  • Positionslaternen
    Nur: Bodensee

    Gesetz (Bodensee), bei Nacht und unsichtigem Wetter: Motorboote Topplicht, Seitenlichter und Hecklicht oder eine zugelassene Kombination (ein weißes Rundumlicht genügt bis 4,4 kW oder bis 7 m und 13 km/h, wenn in der Zulassungsurkunde eingetragen); Segelfahrzeuge, die nur unter Segel fahren, Seitenlichter und Hecklicht, ein Dreifarben-Topplicht oder ein weißes Rundumlicht; Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb ein weißes Rundumlicht.

    BSO Art. 3.06, 13.19 Abs. 1 · Quelle
  • Positionslaternen
    Nur: Küste ≤ 12 sm

    Gesetz: Lichterführung von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und, soweit vorhanden, bei verminderter Sicht; vor Anker ein weißes Rundumlicht (unter 7 m nicht nötig abseits von Fahrwassern, Fahrrinnen und Reeden). Auf Booten unter deutscher Flagge müssen die Laternen BSH-zugelassen sein (gleichwertige EU-Zulassungen werden anerkannt). Motorboote unter 12 m dürfen stattdessen ein weißes Rundumlicht und Seitenlichter führen, unter 7 m und höchstens 7 kn ein weißes Rundumlicht und, wenn möglich, Seitenlichter. Segelfahrzeuge unter 7 m und Ruderboote, die Seitenlichter und Hecklicht nicht führen können, müssen eine weiße Lampe oder Laterne gebrauchsfertig halten und rechtzeitig zeigen; auf Seeschifffahrtsstraßen (bis 3 sm seewärts der Basislinie sowie betonnte Fahrwasser) brauchen Segelfahrzeuge unter 12 m und Ruderboote dann mindestens ein weißes Rundumlicht. Wassermotorräder, Kite- und Segelsurfbretter dürfen dort bei Nacht und verminderter Sicht nicht fahren.

    KVR Regel 20, 23, 25, 30; SeeStrOV § 8b; SeeSchStrO § 10 Abs. 2, § 31 Abs. 3 · Quelle
Ein Kind an Bord1
  • Kinder-Rettungsweste, nach Gewicht
    Nur: Bodensee

    Gesetz (Bodensee): für jede Person unter 40 kg eine geeignete Rettungsweste mit Kragen und entsprechendem Auftrieb.

    BSO Art. 13.20 Abs. 4 · Quelle
Yacht ab 12 m Länge1
  • Pfeife / Nebelhorn (ab 12 m)
    Nur: Küste ≤ 12 sm

    Gesetz: ab 12 m eine Pfeife nach KVR Anlage III (BSH-zugelassen).

    KVR Regel 33 a · Quelle
Entgeltliche oder gewerbliche Nutzung (in manchen Ländern zählt Vermietung dazu – siehe oben)8

Nicht abgedeckt: Küste ≤ 12 sm Gewerbliche Nutzung auf See (z. B. Charter mit Skipper) fällt unter eigene Schiffssicherheitsvorschriften, die der Kit Finder nicht abdeckt. Lichter, Schallsignale und die Empfehlungen unten gelten trotzdem.

  • Rettungsweste, 100 N (CE)pro Person
    Nur: Binnen

    Gesetz, nur bei entgeltlichen Fahrten (Gelegenheitsverkehr: bis 12 Fahrgäste, auf Wasserstraßen der Zonen 3 und 4 außer Rhein und Oder): eine Rettungsweste nach Artikel 13.08 Nr. 2 ES-TRIN für jeden Fahrgast und jedes Besatzungsmitglied; für Fahrgäste auch Feststoff- oder halbautomatische Westen. Ab 40 km/h müssen alle an Bord sie anlegen.

    BinSch-SportbootVermV § 8a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 · Quelle
  • Rettungsring oder Rettungsschlinge + 15–25 m Wurfleine× 2
    Nur: Binnen

    Gesetz, nur bei entgeltlichen Fahrten: mindestens zwei Rettungsringe nach Artikel 19.09 Nr. 1 ES-TRIN, verwendungsbereit an Deck und nicht in der Halterung befestigt.

    BinSch-SportbootVermV § 8a Abs. 2 Nr. 2 · Quelle
  • Fest eingebautes UKW mit DSC
    Nur: Binnen

    Gesetz, nur bei entgeltlichen Fahrten: eine für die befahrene Wasserstraße zum Binnenschifffahrtsfunk zugelassene Sprechfunkanlage (Binnenfunk, nicht Seefunk-DSC).

    BinSch-SportbootVermV § 8a Abs. 2 Nr. 1 · Quelle
  • Schallsignal (Horn o. Ä.)
    Nur: Binnen

    Gesetz, nur bei entgeltlichen Fahrten: die Geräte und Vorrichtungen, die zum Geben der vorgeschriebenen Sicht- und Schallzeichen und zur Bezeichnung des Boots entsprechend seiner Länge nötig sind.

    BinSch-SportbootVermV § 8a Abs. 2 Nr. 4 · Quelle
  • Erste-Hilfe-Set fürs Revier
    Nur: Binnen

    Gesetz, nur bei entgeltlichen Fahrten: ein Verbandkasten nach DIN 13157 oder DIN 13169 (Ausgabe November 2009), im Bedarfsfall leicht und sicher erreichbar untergebracht.

    BinSch-SportbootVermV § 8a Abs. 2 Nr. 6 · Quelle
  • Bootshaken
    Nur: Binnen

    Gesetz, nur bei entgeltlichen Fahrten: ein Bootshaken.

    BinSch-SportbootVermV § 8a Abs. 2 Nr. 7 · Quelle
  • Fernglas
    Nur: Binnen

    Gesetz, nur bei entgeltlichen Fahrten: ein Doppelglas 7 × 50 oder mit größerem Objektiv.

    BinSch-SportbootVermV § 8a Abs. 2 Nr. 8 · Quelle
  • Festmacherleinen
    Nur: Binnen

    Gesetz, nur bei entgeltlichen Fahrten: Festmacheleinen, Schleppleinen, Wurfleinen und Fender.

    BinSch-SportbootVermV § 8a Abs. 2 Nr. 5 · Quelle

Das sagst du dem Kunden beim Check-out

ALLGEMEINER HINWEIS
  • Rettungswesten und Lifebelts: wo sie sind, wann man sie trägt, wie man sich einpickt.
  • Mensch über Bord: wer den Rettungsring wirft, wer zeigt, wie man unter Motor zurückkommt.
  • Gaskocher: Ventil nach Gebrauch schließen, lüften; Feuerlöscher und Löschdecke.
  • Reffen, Motor, Lenzpumpe und Anker.
  • Wettergrenzen, Gebiet und Seekarten; Rückgabezeit und Meldung.
  • UKW: Kanal 16, die DSC-Notruftaste und die Seenotnummer unten.

Keine gesetzliche Pflicht – ein Ausgangspunkt für deine eigene Einweisung. Deine Versicherung oder örtliche Regeln können mehr verlangen.

Druckbare Sicherheitskarte für deinen Steg erstellen →

Empfohlen – nicht vorgeschrieben

  • Automatik-Rettungsweste, 150 NAuf See eine 150-N-Automatikweste mit Spritzschutzhaube, Licht, Lifebelt-Öse und Schrittgurt – eine 100-N-Weste dreht eine bewusstlose Person im Seegang nicht um.
  • Strecktaue + LifelinesEinpicken ist das, was ein Mensch-über-Bord überhaupt verhindert.
  • AIS-MOB-Sender, an der RettungswesteEiner pro Crewmitglied, an der Weste. Er setzt eine Markierung auf deinen eigenen Plotter – eine Fackel hilft nur, wenn schon jemand hinsieht.
  • EPIRB, 406 MHz, registriertDer Alarm, der nicht davon abhängt, dass jemand in UKW-Reichweite ist.
  • Notfalltasche (Grab Bag)Was du mit in die Rettungsinsel nimmst. Vorher gepackt oder gar nicht.
  • Holzpfropfen / Leck-SetEin versagender Borddurchlass versenkt ein Boot in Minuten.

Bewährte Praxis für dieses Mietgerät, aus dem Ausrüstungs-Check. Ausrüstungs-Check ↗

VesselSOS Fleet: Yachtcharter Tracking →

Führerschein, Rettungsweste und Charter

Für Mieter und Schiffsführer, aus den eigenen Texten der Behörden. Geprüft am 14. Oktober 2026.

Führerschein

No German licence is needed for boats whose combustion engine is at most 11.03 kW (15 hp). Visitors resident abroad staying up to one year need no German licence if their home country requires none; if it requires one or applies UNECE Resolution 40, they need that certificate or an ICC for the waters concerned.

Sportbootführerscheinverordnung § 5 (gesetze-im-internet.de, Federal Ministry of Justice) · Sportbootführerscheinverordnung § 5 (gesetze-im-internet.de, Federal Ministry of Justice) · Sportbootführerscheinverordnung § 5 (gesetze-im-internet.de, Federal Ministry of Justice)

Wenn eine Vermietung Hilfe braucht

Deutschland: die zuständige Seenotleitung für diese Gewässer – auf deine Sicherheitskarte und in die Handys deines Teams.

MRCC Bremen +49 421 536870 Quelle

Alle Notrufnummern · Deutschland ↗

PILOT 2027

Wo Fleet hilft

Fleet ersetzt keinen einzigen Gegenstand oben. Es hilft deinem Team, jede Vermietung im Blick zu behalten, sobald sie draußen ist – wir bauen es mit Pilotbetrieben für die Saison 2027.

Zonen
Zeichne, wohin jedes Mietgerät darf. Du bekommst einen Alarm, wenn eine Vermietung ihre Zone verlässt.
Verspätete Rückgaben
Ein Alarm in der Minute, in der eine Vermietung fällig und nicht zurück ist – mit Position.
SOS und Hilfeanfragen
Die VesselSOS-App des Kunden ruft die zuständige Seenotleitung für das Revier an; du siehst das SOS in derselben Sekunde. Kein Notfall? Die Hilfeanfrage geht an dein Team.
Rückgabe-Check
Fotos, Schäden und Tankstand am Steg, mit einer Kopie für den Kunden (kommt im Pilotprojekt).
Führerschein-CheckBALD
Den Führerschein des Mieters mit der Vermietung erfassen.

Druckbare Checkliste · Deutschland

Ein Blatt pro Mietgerät für die Gewässer, in denen du vermietest: die vorgeschriebene Ausrüstung mit dem Paragrafen der Vorschrift, was du dem Kunden sagst, und eine Zeile zum Abzeichnen für dein Team. Druck es aus oder speichere es als PDF.

Mietgeräte
Kostenlos. Wir speichern deine E-Mail und deine Firma, damit dir das Fleet-Team zum Pilotprojekt schreiben kann – sonst nichts. Öffnet den Druckdialog deines Browsers: Wähle „Als PDF sichern“.

Fragen von Verleihern

Deutschland: Welche Sicherheitsausrüstung braucht ein Mietgerät der Art „SUP-Board“?

Es gibt keine gesetzliche Liste; die amtliche Empfehlung (KVR (SeeStrOV), SeeSchStrO, BinSchStrO 2012, BinSch-SportbootVermV, Bodensee-Schifffahrts-Ordnung; Leitfaden: BMV/BSH/WSV „Sicherheit auf dem Wasser“ (Dezember 2023)) rät für die Vermietung, von der wir ausgehen (Eine Person auf einem SUP-Board, ohne Motor, tagsüber): Schwimmhilfe, 50 N (CE).

Deutschland: Welche Sicherheitsausrüstung braucht ein Mietgerät der Art „Kajak / Kanu“?

Es gibt keine gesetzliche Liste; die amtliche Empfehlung (KVR (SeeStrOV), SeeSchStrO, BinSchStrO 2012, BinSch-SportbootVermV, Bodensee-Schifffahrts-Ordnung; Leitfaden: BMV/BSH/WSV „Sicherheit auf dem Wasser“ (Dezember 2023)) rät für die Vermietung, von der wir ausgehen (Eine Person in einem Kajak oder Kanu, ohne Motor, tagsüber): Schwimmhilfe, 50 N (CE).

Deutschland: Welche Sicherheitsausrüstung braucht ein Mietgerät der Art „Jetski“?

Es gibt keine gesetzliche Liste; die amtliche Empfehlung (KVR (SeeStrOV), SeeSchStrO, BinSchStrO 2012, BinSch-SportbootVermV, Bodensee-Schifffahrts-Ordnung; Leitfaden: BMV/BSH/WSV „Sicherheit auf dem Wasser“ (Dezember 2023)) rät für die Vermietung, von der wir ausgehen (Ein Jetski mit Fahrer und einem Mitfahrer, tagsüber. Jetskis gelten als schneller als 20 Knoten): Rettungsweste, 100 N (CE), Schallsignal (Horn o. Ä.), Feuerlöscher, 2 kg, Anker + Ankerleine (≥ 3 Bootslängen, ≥ 15 m) und Lenzpumpe oder Ösfass.

Deutschland: Welche Sicherheitsausrüstung braucht ein Mietgerät der Art „Motorboot“?

Es gibt keine gesetzliche Liste; die amtliche Empfehlung (KVR (SeeStrOV), SeeSchStrO, BinSchStrO 2012, BinSch-SportbootVermV, Bodensee-Schifffahrts-Ordnung; Leitfaden: BMV/BSH/WSV „Sicherheit auf dem Wasser“ (Dezember 2023)) rät für die Vermietung, von der wir ausgehen (Ein offenes Motorboot, 5 m, Außenborder bis 25 kW (34 PS), mit CE-Kennzeichnung, bis zu vier Erwachsene, tagsüber, kein Kocher an Bord): Rettungsweste, 100 N (CE), Rote Handfackeln, Feuerlöscher, 2 kg, Lenzpumpe oder Ösfass, Erste-Hilfe-Set fürs Revier, Schallsignal (Horn o. Ä.), Anker + Ankerleine (≥ 3 Bootslängen, ≥ 15 m), Riemen oder Paddel, Sicherheitsgurt mit Sorgleine, Rettungsring oder Rettungsschlinge + 15–25 m Wurfleine, Selbstzündendes Licht am Rettungsring, Kompass, Handpeilkompass, Echolot oder Handlot, Seekarte + Mittel zur Positionsbestimmung, Kartenbesteck, Radarreflektor, Fest eingebautes UKW mit DSC, Kollisionsverhütungsregeln (KVR/COLREG), Kurzfassung und Logbuch.

Deutschland: Welche Sicherheitsausrüstung braucht ein Mietgerät der Art „Segelboot“?

Es gibt keine gesetzliche Liste; die amtliche Empfehlung (KVR (SeeStrOV), SeeSchStrO, BinSchStrO 2012, BinSch-SportbootVermV, Bodensee-Schifffahrts-Ordnung; Leitfaden: BMV/BSH/WSV „Sicherheit auf dem Wasser“ (Dezember 2023)) rät für die Vermietung, von der wir ausgehen (Eine Segelyacht, 9 m, mit Kajüte, Einbaumotor und Gaskocher, mit CE-Kennzeichnung, bis zu sechs Erwachsene, tagsüber): Signalkörper (Ball, Kegel), Rettungsweste, 100 N (CE), Rote Handfackeln, Feuerlöscher, 2 kg, Lenzpumpe oder Ösfass, Erste-Hilfe-Set fürs Revier, Rettungsring oder Rettungsschlinge + 15–25 m Wurfleine, Schallsignal (Horn o. Ä.), Anker + Ankerleine (≥ 3 Bootslängen, ≥ 15 m), Riemen oder Paddel, Sicherheitsgurt mit Sorgleine, Selbstzündendes Licht am Rettungsring, Kompass, Handpeilkompass, Echolot oder Handlot, Seekarte + Mittel zur Positionsbestimmung, Kartenbesteck, Radarreflektor, Fest eingebautes UKW mit DSC, Kollisionsverhütungsregeln (KVR/COLREG), Kurzfassung und Logbuch.

Deutschland: Brauchen Mieter einen Führerschein?

No German licence is needed for boats whose combustion engine is at most 11.03 kW (15 hp). Visitors resident abroad staying up to one year need no German licence if their home country requires none; if it requires one or applies UNECE Resolution 40, they need that certificate or an ICC for the waters concerned.

Ist das Rechtsberatung?

Nein. Es ist eine Zusammenfassung der amtlichen Texte, mit einem Link zu jedem, damit du dich vorbereiten kannst. Für die Ausrüstung bleiben Verleiher und Schiffsführer verantwortlich; im Zweifel gelten die zitierte Vorschrift und die nationale Behörde.

Eine Zusammenfassung zur Vorbereitung, keine Rechtsberatung. Für die Ausrüstung und ihren Zustand bleiben Verleiher und Schiffsführer verantwortlich. Regeln ändern sich – im Zweifel gilt die zitierte Vorschrift, und örtliche Verordnungen, Genehmigungen oder deine Versicherung können mehr verlangen.

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